Haut & Sicherheit

Augenschutz und Gerätesicherheit bei der Laser-Haarentfernung

Laserlicht kann bei unsachgemäßem Umgang die Augen schädigen. Konsequenter Augenschutz und regelmäßig geprüfte Geräte gehören deshalb zu den zentralen Sicherheitsanforderungen unserer Praxis.

· Lesezeit 6 Min.

Warum die Augen besonders geschützt werden müssen

Die Netzhaut des Auges reagiert empfindlich auf gebündeltes Licht hoher Intensität, wie es bei der Laser-Haarentfernung eingesetzt wird. Ein versehentlicher direkter oder reflektierter Lichteinfall kann zu Schäden am Auge führen, die je nach Ausmaß auch bleibend sein können.

Aus diesem Grund tragen sowohl Patientinnen und Patienten als auch das behandelnde Personal während der gesamten Sitzung geeignete Laserschutzbrillen, die exakt auf die verwendete Wellenlänge von 810 nm abgestimmt sind. Ungeeignete oder herkömmliche Sonnenbrillen bieten keinen ausreichenden Schutz.

Was die NiSV konkret vorschreibt

Die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt bundesweit verbindlich, welche Fachkunde erforderlich ist, um Laser- und IPL-Geräte an Kunden anzuwenden, und welche Sicherheitsvorkehrungen dabei einzuhalten sind. Dazu zählen unter anderem die Verwendung geeigneter Schutzbrillen, eine ausführliche Anamnese und Aufklärung sowie die Dokumentation jeder Behandlung.

Auch bauliche Anforderungen an den Behandlungsraum, etwa zur Kennzeichnung als Laserbereich und zur Beschränkung des Zutritts während der Behandlung, sind Teil der gesetzlichen Vorgaben.

Gerätesicherheit und regelmäßige Prüfung

Unser Diodenlaser wird regelmäßig gewartet und auf korrekte Funktion der Sicherheitsmechanismen überprüft, etwa Notausschaltung, Hautkontaktsensoren, die eine Auslösung ohne Hautkontakt verhindern, und die Kühlfunktion. Diese Sicherheitsmechanismen reduzieren das Risiko einer versehentlichen Fehlauslösung erheblich.

Zudem wird jedes Gerät entsprechend seiner Laserklasse gekennzeichnet und nur von Personal bedient, das die nach NiSV erforderliche Fachkunde nachgewiesen hat.

Verhalten während der Behandlung

Während der Sitzung bleibt die Schutzbrille durchgehend aufgesetzt, auch bei kurzen Unterbrechungen. Wir bitten außerdem Begleitpersonen, die sich im Behandlungsraum aufhalten, ebenfalls eine geeignete Schutzbrille zu tragen, um jede Gefährdung auszuschließen.

Transparenz als Teil unseres Qualitätsanspruchs

In unserer Praxis in Hamburg-Bergedorf informieren wir auf Wunsch offen über die eingesetzte Gerätetechnik, die Fachkunde des Personals und die geltenden Sicherheitsvorgaben. Diese Transparenz ist für uns Teil einer seriösen und verantwortungsvollen Behandlung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Reicht eine normale Sonnenbrille als Schutz aus?

Nein, es wird eine speziell auf die Laserwellenlänge abgestimmte Schutzbrille benötigt, eine gewöhnliche Sonnenbrille bietet keinen ausreichenden Schutz.

Woran erkenne ich, dass eine Praxis die NiSV-Vorgaben einhält?

Ein Nachweis der Fachkunde, die konsequente Verwendung von Schutzbrillen und eine ausführliche Dokumentation der Behandlung sind wichtige Hinweise auf die Einhaltung der Vorgaben.

Alle Behandlungszonen mit Preisen finden Sie unter Laser-Haarentfernung, weitere Antworten in den häufigen Fragen.

Weitere Beiträge

Persönliche Beratung in Hamburg-Bergedorf

LANA Praxis, Bergedorfer Straße 138, 21029 Hamburg – NiSV-zertifiziert und medizinprodukt-zugelassen.