Preise & Planung

Übernimmt die Krankenkasse die Laser Haarentfernung?

In den meisten Fällen gilt die Laser Haarentfernung als kosmetische Behandlung, die selbst getragen werden muss. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die einen genaueren Blick lohnen.

· Lesezeit 6 Min.

Grundsätzliche Einordnung als kosmetische Behandlung

Die dauerhafte Haarentfernung mittels Diodenlaser gilt gesetzlich in der Regel als kosmetische Maßnahme und nicht als medizinisch notwendige Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten daher üblicherweise nicht, unabhängig davon, ob die Behandlung in Bergedorf oder anderswo in Hamburg durchgeführt wird.

Mögliche medizinische Ausnahmefälle

In seltenen Fällen, etwa bei bestimmten hormonell bedingten Behaarungsstörungen mit ärztlich attestiertem Leidensdruck, kann eine Kostenübernahme in Einzelfällen geprüft werden. Eine Zusage ist jedoch nicht garantiert und muss individuell mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden, in der Regel auf Basis eines fachärztlichen Gutachtens.

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen

Auch bei privaten Krankenversicherungen ist eine Kostenübernahme für rein kosmetisch motivierte Behandlungen unüblich. Es lohnt sich dennoch, die eigenen Vertragsbedingungen zu prüfen, da einzelne Tarife Ausnahmen für medizinisch begründete Fälle vorsehen können.

Steuerliche Absetzbarkeit

Rein kosmetisch motivierte Behandlungen lassen sich in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Anders kann es aussehen, wenn eine medizinische Notwendigkeit ärztlich bescheinigt wird, etwa bei bestimmten Hauterkrankungen. Für eine verbindliche Einschätzung des individuellen Falls empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Übernimmt die Krankenkasse generell keine Kosten?

In den allermeisten Fällen nicht, da die Behandlung als kosmetisch eingestuft wird. Ausnahmen sind medizinisch begründete Einzelfälle.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Ohne ärztlich bescheinigte medizinische Notwendigkeit ist eine steuerliche Absetzbarkeit in der Regel nicht möglich.

Alle Behandlungszonen mit Preisen finden Sie unter Laser-Haarentfernung, weitere Antworten in den häufigen Fragen.

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